Iana-Transition: Das Internet hat eine neue Regierung

Die Aufsicht über das Internet hat sich geändert. Künftig beaufsichtigt ein Multistakeholdergremium die Arbeit von Icann. Eine Klage von vier US-Bundesstaaten blieb erfolglos.

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Visualisierung eines Teils des Internets
Visualisierung eines Teils des Internets (Bild: The Opte Project/CC-BY 2.5)

Der Wechsel ist vollzogen. Icann (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) steht künftig unter Aufsicht eines Multistakeholdergremiums. Damit ist die Letztentscheidung des US-Handelsministeriums über die sogenannten Iana-Funktionen beendet.

Vier US-Bundesstaaten hatten noch versucht, die von der US-Regierung angestrebte Übertragung der Internetregulierung auf Icann zu stoppen, wie Techfreedom schreibt. Zuvor hatte der Tea-Party-Politiker Ted Cruz ebenfalls versucht, den seit mehreren Jahren laufenden Prozess zu stoppen.

Im Kern geht es um die Frage, wer über die Vergabe von Internetressourcen entscheiden darf, also etwa über die Regeln zur Vergabe von IP-Adressen, der Aufsicht über die Top-Level-Domains (TLD) und den Prozess generischer TLDs, wie zum Beispiel .berlin, .xxx oder .nrw.

Diese Funktionen werden bislang durch Icann und nachgeordnete Gremien ausgeführt, das US-Handelsministerium hat jedoch eine Aufsichtsfunktion und könnte Weisungen erteilen. Das hatte bei vielen Kritikern Bedenken ausgelöst, dass die USA ihre dominante Stellung im Internet ausnutzen könnten.

Wohl auch als Reaktion auf die von Snowden angestoßenen Enthüllungen über die Tätigkeit der US-Geheimdienste hatte Präsident Barack Obama daher 2014 angekündigt, Icann künftig unter eine multilaterale Aufsicht zu stellen. Im Frühling dieses Jahres wurde ein Kompromiss verkündet. Nach dem Scheitern der Klage konnte der Vertrag den Planungen entsprechend auslaufen.

Die vier Bundesstaaten Arizona, Oklahoma, Texas und Nevada hatten eine Klage auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht, die das verhindern sollte. Sie argumentierten, dass die Regierung mit der Abgabe der Überaufsicht illegalerweise Eigentumsrechte abgeben würde. Dies müsse aber zuvor durch das US-Parlament bestätigt werden.

Keine Garantien für die Meinungsfreiheit

Außerdem gebe es keine Garantie, dass Icann künftig die Meinungsfreiheit sicherstellen könne. Das Internet werde durch die Übertragung der Aufsicht zu einem privaten Netzwerk, dort wäre die Meinungsfreiheit nach dem ersten Verfassungszusatz nicht mehr anwendbar, heißt es in der Klage. Außerdem bezweifeln die Kläger, dass die dem Handelsministerium unterstelle NTIA (National Telecommunications and Information Administration) die notwendigen Rechte habe, um die Kontrolle über das Domain-Name-System abzugeben. Außer Acht lassen die Kläger, dass das Internet bereits heute in privater Hand ist und Plattformen wie Facebook nach eigenen Regeln entscheiden, welchen Content sie zulassen und welchen nicht.

Zuvor hatte der libertäre Senator Ted Cruz versucht, die sogenannte Iana-Transition mit einem Haushaltsbeschluss im US-Senat zu stoppen, war aber gescheitert.

Nachtrag vom 2. Oktober 2016, 13:24 Uhr

Die Klage der Bundesstaaten ist gescheitert, die Kontrolle wurde mittlerweile übertragen. Wir haben den Artikel entsprechend angepasst.

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